Finanztheorie

Finanztheorie
1. Begriff: Theoretisch-analytische Grundlage der  Finanzwissenschaft im Hinblick auf ihr methodisches Vorgehen bei der Analyse von Umfang, Struktur und  Inzidenz des  öffentlichen Haushalts sowie auf die Verknüpfung der  Budgettheorie mit den gesamtwirtschaftlichen Grundproblemen der Stabilisierung (von Preisen und Beschäftigung), der  Allokation (von knappen Gütern und Produktionsfaktoren samt den Wachstumskräften) und der Distribution (von Einkommen und Vermögen).
- Die F. berücksichtigt namentlich in ihrer Ausprägung als Budgettheorie, dass die öffentliche Finanzwirtschaft in den volkswirtschaftlichen Kreislauf eingebettet ist und kraft ihrer Anbieter- und Nachfragerpotenz an den Güter- und Faktormärkten (Anbieter von Arbeitsstellen, entgeltlichen Leistungen, Wertpapieren; Nachfrager von Kapital, Gütern und Diensten) das marktwirtschaftliche System zu einer „gemischten“ Wirtschaft macht ( Wirtschaftsordnung). Die F. berücksichtigt ferner, dass die öffentliche Finanzwirtschaft als Gewährleister von Versorgung an  öffentlichen Gütern sowie als Hoheitsträger von Besteuerungsakten und Transferzahlungen das politische System prägt.
- 2. Methodik: a) Allgemein: Die F. geht bei ihren Analysen der Wirkungsmöglichkeiten und Wirkungsweisen staatswirtschaftlicher Maßnahmen und Einrichtungen teils von normativen (z.B. wohlfahrtstheoretischen), teils von positiven Frageansätzen aus.
- b) Differenzialanalyse: Auf unterschiedliche Akzeptanz stoßen finanztheoretische Methoden, wenn sie Wirkungsanalysen mithilfe der Differenzialanalyse durchführen. Oft wird dieser Ansatz mit Blick auf die Realitätsferne solcher Ergebnisse als zu eng kritisiert.
- c) Individualistische Ausprägung der F.: Die F. ist individualistisch orientiert, wenngleich über das Angebot an öffentlichen Gütern wie auch über die zwangsweise Finanzierung dieses Angebots qua Steuern kollektiv entschieden wird. In ihrem grundlegenden Konzept geht die F. davon aus, dass die ökonomischen Pläne und Handlungen auf Entscheidungen Einzelner beruhen und dass alle Austauschvorgänge von Faktoren und Gütern über Märkte geschehen. Erst wenn sich die Koordination der individuellen Einzelpläne über den Markt als unvollkommen oder als unmöglich erweist, wird auf die Koordination der Individualpläne in Kollektiven, bes. im Staat, zurückgegriffen.
- 3. Teilbereiche: (1) Theorie der  öffentlichen Güter; (2)  Budgettheorie; (3)  Ausgabentheorie; (4)  Einnahmentheorie; (5) Theorie der  Staatsschulden.
- Vgl. auch  Finanzpolitik.

Lexikon der Economics. 2013.

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